Nutzungsregeln für die Beachanlage SV Blau-Weiß Aasee e.V.

§ 1

Die Beachanlage steht, außer für schulische Nutzung von morgens bis Sonnenuntergang zur freien Verfügung.

§ 2

Veranstaltungen und Training von Vereinsseite haben Vorrang. Dazu zählen Turniere, Trainingseinheiten und Sonderveranstaltungen.

§ 3

Sofern die Felder nicht von Vereinsseite genutzt werden, stehen die Felder öffentlich jedem zur Verfügung. Hier gilt ein Rotations-/Melde-prinzip in der sich alle Interessierten Beachvolleyballer absprechen oder nach dem Folgenden Prinzip spielen: jede Paarung spielt zwei Sätze bis 15 inkl. 5-minütiger Einspielzeit. Danach wird gewechselt und sich neu angemeldet.

§ 4

Nach Beendigung des Spiels, d.h. spätestens dann, wenn keine weitere Paarung das Feld übernimmt, müssen die Plätze vom letzten Nutzer abgezogen werden. Hierfür stehen Abzieher in der Nähe des Feldes zur Verfügung.

§ 5

Die vorhandenen Mülleimer sind zu benutzen. Falls die Mülleimer voll sind, bitte den Müll wieder mitnehmen und woanders ordnungsgemäß entsorgen. Die Beachanlage soll mit eurer Mithilfe so sauber wie möglich bleiben.

§ 6

Glasflaschen sind auf der Beachanlage verboten! Diese unbedingt fern von den Sandflächen halten. Die Terrasse des Bistros steht in der Regel und vor allem während der Öffnungszeiten den Nutzern der Beachanlage nicht zur Verfügung. Grillen ist auf der Beachanlage untersagt.

§ 7

Da die Plätze öffentlich zugänglich sind, kann der Verein keine Gewähr für den ordnungsgemäßen Zustand der Plätze garantieren. Die Nutzung der Plätze geschieht auf eigene Gefahr.

§ 8

Es besteht die Möglichkeit die Außentoiletten der Sporthalle während der offiziellen Trainingszeiten zu nutzen. Die Nutzung der Sanitäranlagen und Duschen des Multifunktionshauses ist verboten.

 

Bei Nachfragen bezüglich Nutzungsmöglichkeiten für die Beachanlage an Beachwart, Lingen Wu

Per E-Mail: beachvolleyball@blau-weiss-aasee.de

In dringenden Fällen Mobil: 015775450689